Die Grundsteuerreform 2022 - Jetzt geht´s los
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe für die Grundsteuer 2025 neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat in 2019 eine Grundsteuerreform gesetzlich verankert haben. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Die elektronische Form ist grundsätzlich zwingend, beispielsweise über das Portal „ELSTER“. Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen. Sie werden dann nicht angeschrieben, sondern müssen selbständig tätig werden.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01.01.2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, von dem sog. Bundesmodell abweichend, eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer, beispielsweise Hessen Gebrauch gemacht.
Als Eigentümer eines Grundstückes (privat, betrieblich oder land- und forstwirtschaftlich genutzt) sind Sie verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 digital beim Finanzamt einzureichen. Bei einem Zeitfenster von nur 4 Monaten ist es wichtig, die notwendigen Dokumente und Informationen frühzeitig zusammenzutragen. Diese Vorbereitungshandlungen stehen jetzt an.
Wir stehen Ihnen in dieser Sache zur Seite und werden diese Steuererklärung für Sie erstellen, wenn Sie dies wünschen. Wenngleich diese Aufgabe - gerade im Hinblick auf das sehr kurze Zeitfenster - für uns auch sehr herausfordernd ist.
Damit auch wir hier im Hause planen können, bitten wir Sie unsere Steuerabteilungen zeitnah zu kontaktieren, sollten wir die Erstellung der Feststellungserklärung für Sie übernehmen dürfen.
Sofern Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da.
Ihre MTJZ Steuerberater
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