Kontakt nach oben
27.01.2025

Herzlichen Glückwunsch zum Fachanwaltstitel für Medizinrecht!

Mit großer Freude möchten wir unserem Kollegen, Herrn Christoph C. Klein, zu seinem erfolgreichen Erwerb des Fachanwaltstitels für Medizinrecht gratulieren!
Der Weg zu diesem Titel ist anspruchsvoll und setzt nicht nur fundiertes juristisches Fachwissen, sondern auch umfangreiche praktische Erfahrungen in diesem komplexen Rechtsgebiet voraus. Herr Klein hat mit seiner Spezialisierung auf Medizinrecht gezeigt, dass er sich den aktuellen Herausforderungen der Schnittstelle zwischen Recht und Medizin mit Engagement und Expertise widmet.

Dieser Titel ist nicht nur eine persönliche Auszeichnung, sondern auch ein Gewinn für unsere Kanzlei und unsere Mandantschaft. Die tiefgreifende Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und die Fähigkeit, insbesondere Ärzte und Klinikträger fundiert zu beraten sowie vor Gerichten und Behörden zu vertreten, stärken unser Leistungsportfolio und unser Ziel, exzellente Rechtsberatung zu bieten.

Herr Klein, wir sind stolz auf Ihre Leistung und freuen uns darauf, Ihre Expertise gemeinsam mit Ihnen in die Praxis umzusetzen.


← zurück

Digitale Kanzlei 2024