Presseinfo zum Mandantenseminar
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Bereits zum 19. Mal informierte die Gießener Kanzlei „Möller Theobald Jung Zenger“ ihre Mandanten und Geschäftsfreunde über Neuerungen und Gestaltungsempfehlungen aus den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Am 25. Januar fand diese traditionelle Veranstaltung wieder in den Räumen des Mathematikums statt.
Im Fokus stand in diesem Jahr das aktuelle Brennpunkt-Thema „Digitalisierung“, das aus wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Perspektive analysiert wurde. Rund 100 interessierte Teilnehmer folgten den Ausführungen von WP / StB Sebastian Jung, der Rechtsanwälte Dr. Udo Becker und Ali Machdi-Ghazvini, RA / StB Andreas Giersbach sowie WP / StB Prof. Dr. Hubert Jung.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Henrik Lehfeldt sowie Prof. Dr. Albrecht Beutelspacher begrüßten die Gäste mit guten Wünschen und launigen Worten.
Zum fachlichen Einstieg zeigte Prof. Dr. Hubert Jung die aktuellen Eckdaten der wirtschaftlichen Entwicklung sowie die derzeitigen Mega-Trends auf. Zu dem Mega-Trend „Digitalisierung“ übergab er dann den Staffelstab an seinen Sohn. Sebastian Jung verdeutlichte die vielfältigen Wirkungen der Digitalisierung und daraus resultierende Chancen und Risiken. Hieraus ergeben sich auch Veränderungen für das Leistungsangebot der Kanzlei MTJZ.
Die Rechtsanwälte Dr. Becker und Machdi-Ghazvini analysierten das Thema aus rechtlicher Sicht. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt ab dem 25. Mai 2018 etliche Neuerungen. Zeitgleich tritt auch ein neues deutsches Datenschutzgesetz in Kraft. Dr. Udo Becker zeigte für den gesellschaftsrechtlichen Bereich die Neuerungen, Gestaltungsmöglichkeiten und verschärften Rechtsfolgen auf. Ali Machdi-Ghazvini erläuterte die Wirkungen, Chancen und Gefahren für das Arbeitsrecht.
Aus steuerlicher Sicht analysierte Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Giersbach den Datenschutz nach § 30 AO. Ergänzend ging er auf Fragen der Kassenführung, der Verlustverrechnung und der Sanierung ein.
Abschließend informierte Prof. Dr. Hubert Jung die Teilnehmer über bedeutsame Neuerungen im Bilanzrecht. Er wies auf die geänderten Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und eine neue Entscheidung des FG Köln hin. Das Finanzgericht Köln hält den Zinssatz von 6 % für die steuerliche Ermittlung von Pensionsrückstellungen bereits in dem Wirtschaftsjahr 2015 für verfassungswidrig.
Der informative Abend klang mit einem angeregtten Gedankenaustausch bei leckerem Fingerfood von Lena Weibels martinis catering event in kleinen Gruppen aus.
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