Sonderbedarfszulassungen für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Aktuellen Studien zufolge ist ein Großteil der Kinder und Jugendlichen noch immer durch die Folgen der Corona-Pandemie belastet. Um dem daraus resultierenden erhöhten Bedarf an Therapieplätzen gerecht zu werden, hat das Bundegesundheitsministerium Sonderbedarfszulassungen für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten angekündigt.
Die Sonderbedarfszulassung ist neben der Ermächtigung eine Möglichkeit, in einem als überversorgt ausgewiesenen Gebieten doch zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen zu werden. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen uns auf Nachfrage mitgeteilt hat, wird es keine Sonderregelungen zur Erteilung von Sonderbedarfszulassungen geben. Anträge auf Sonderbedarfszulassung sind aber selbstverständlich auch so möglich.
In Ballungsräumen wie Frankfurt am Main besteht nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung zurzeit kein Bedarf. Anträge würden hier daher voraussichtlich abgelehnt.In ländlichen Regionen besteht nach Auskunft der KV aber teilweise – unabhängig von den Folgen der Pandemie- Bedarf.
Nach unserer Auswertung der Verteilung der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in Hessen dürfte dies beispielsweise im Vogelsbergkreis, im Kreis Limburg-Weilburg und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg der Fall sein. Hier können Anträge also durchaus erfolgreich sein und Sonderbedarfszulassungen erlangt werden.
Wenn Sie über eine Sonderbedarfszulassung nachdenken, prüfen wir gerne, ob in Ihrem konkreten Fall ein Antrag sinnvoll ist und unterstützen Sie dann auch im Antragsverfahren.
Sprechen Sie uns hierzu und zu allen anderen (medizin-) rechtlichen Fragen gerne an.
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