Bau- und Architektenrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Baurecht und der baubegleitenden Rechtsberatung. Ob große oder kleine Bauvorhaben: Bauen stellt für alle Beteiligte eine Herausforderung dar. Eine Vielzahl von Beteiligten mit unterschiedlichen Interessen und nicht mehr zu übersehende gesetzliche Vorgaben und technische Regelungen stellen hohe Anforderungen. Wir stehen unseren Mandanten in allen Projektphasen von der Entwicklung, der Planung, dem Bauen bis hin zur Vermarktung der Immobilie zur Seite. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche Dritter ab.
Aus langjähriger Erfahrung legen wir großen Wert auf eine vorausschauende Konfliktvermeidung und eine möglichst einvernehmliche Erledigung von auftretenden Interessengegensätzen. Wir sind daher neben der Durchführung von Mediationsverfahren auch als Schlichter oder Schiedsrichter tätig oder vertreten Sie in diesen Verfahren anwaltlich.
Ist ein Bauprozess nicht zu vermeiden, vertreten wir unsere Mandanten bis hin zu den Obergerichten. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in Bauprozessen, die wir für unsere Mandanten bundesweit führen. Eine erfolgreiche Prozessführung benötigt eine sorgfältige Vorbereitung, eine angepasste Strategie und Flexibilität, um während oft langwieriger und komplexer Prozesse den Überblick zu behalten und optimal Ihre Interessen zu vertreten. Unsere besondere Expertise auf diesem Feld kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass wir von Versicherern speziell zum Führen von Bauprozessen mandatiert werden - häufig auch erst nach verlorener I. Instanz alleine für das Berufungsverfahren.
Das Architekten- und Ingenieurrecht ist als eigenständiges Rechtsgebiet neben dem Baurecht zu sehen. Ein Schwergewicht liegt hier auf der Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen. Das soll sowohl aus Sicht des Planers als auch aus Sicht des Auftraggebers rechtssichere Grundlagen schaffen, um insbesondere häufig auftretende Auseinandersetzungen um Honorar, Honorarnachträge, Kosten- und Terminüberschreitungen und die Haftung der Planer wenn nicht zu vermeiden, so doch ein Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, dass den Gang vor Gericht möglichst vermeidet.