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Compliance

Compliance gewinnt seit Jahren immer mehr an Bedeutung. Nicht nur für große Unternehmen, sondern auch für Mittelständler. Eigentlich bedeutet Compliance zunächst nur die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch Unternehmen, aber auch selbst gesetzter „ethischer“ Grundsätze (Wertesystem). Hauptanwendungsfall ist die Vermeidung von Korruption und Geldwäsche.

Über diese Selbstverständlichkeit hinaus umfasst der Begriff „Compliance“ aber auch die Schaffung organisatorischer Vorkehrungen im Unternehmen, um die Einhaltung dieser Reglungen sicherzustellen.

Bei Verstößen können ganz erhebliche Geldbußen, Schadenersatzansprüche und Gewinnabschöpfung sowie der Verlust von Reputation drohen, was vielen Unternehmen gar nicht bewusst ist.

Zudem verlangen zunehmend mehr Geschäftspartner – gerade auch ausländische -  die Unterzeichnung von Zusicherungen, dass das Unternehmen „compliant“ ist, wodurch das eigene Unternehmen sich zusätzlich vertraglich zur Einhaltung der entsprechenden Regeln verpflichtet.

Jedes größere Unternehmen benötigt daher ein systematisch aufgebautes und nachhaltig gepflegtes Compliance-System.

Dies beinhaltet einerseits vorsorgliche Maßnahmen, wie die Information und Schulung von Mitarbeitern, aber auch die Schaffung und Überwachung unternehmensinterner Vorgänge. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und vorzuhalten, um die Abgabe von Hinweisen über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu ermöglichen. Ansonsten drohen erhebliche Geldbußen. Im Fall von Verstößen muss das Vorhalten eines funktionstüchtigen Compliance-Systems vom Unternehmen nachgewiesen werden können, um eine Bestrafung abwenden oder reduzieren zu können.

Das Compliance-System muss dabei an die jeweilige Struktur und die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst sein, um seinen Zweck erfüllen zu können und wirtschaftlich vertretbar zu bleiben.

Ein verbindliches Regelwerk, an das sich alle Mitarbeiter eines Unternehmens halten, ist hierfür unverzichtbar.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim Aufbau eines solchen Compliance-Systems.


Partner

Sophie A. Eickhoff

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Brigitte Kerst

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Oliver Lorenz

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Peter Michael Möller

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Johannes Tondera

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Associates

Kristina Hennies

Rechtsanwältin

Digitale Kanzlei 2024