Erbrecht
Erben und Vererben bedeutet Vermögenstransfer. Jeder Transfer bedeutet Transaktion. Und jede Transaktion will sorgfältig geplant sein. Deshalb beraten, gestalten und vertreten wir insbesondere bei
- Unternehmerische Nachfolgeplanungen und Nachfolgeregelungen
- Entwicklung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen / Testamenten / Erbverträgen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsrecht
- Stiftungsrecht und Stiftungsberatung
- Testamentsvollstreckung