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Erbrecht

Erben und Vererben bedeutet Vermögenstransfer. Jeder Transfer bedeutet Transaktion. Und jede Transaktion will sorgfältig geplant sein. Deshalb beraten, gestalten und vertreten wir insbesondere bei

  • Unternehmerische Nachfolgeplanungen und Nachfolgeregelungen
  • Entwicklung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen / Testamenten / Erbverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsrecht
  • Stiftungsrecht und Stiftungsberatung
  • Testamentsvollstreckung

Partner

Andreas Giersbach

Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Henrik Lehfeldt

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht

Karl-Otto Linz

Notar a.D., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Verena Linz

Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. Oliver Lorenz

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Johannes Tondera

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Associates

Kristina Hennies

Rechtsanwältin

Digitale Kanzlei 2024