Erben und Vererben
Die Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation oder die Verwaltung einer Erbschaft mit all den Anforderungen von Gerichten und Behörden hieran verlangt nach einer rechtlichen Begleitung, die alle wichtigen Aspekte in die Betrachtung der zu klärenden Fragen und der zu treffenden Entscheidungen einbezieht. Im unternehmerischen Bereich gilt dies genauso wie im Bereich des privaten Vermögens. Wer hier als Berater nur erbrechtlich, familienrechtlich oder nur steuerlich denkt, verliert den Blick für das Ganze.
Diesen Blick wollen wir Ihnen durch die Zusammenarbeit der entsprechenden Fachleute in unserem Hause vermitteln. Die Lösungen, die unsere Spezialisten für die Mandanten entwickeln, sollen so gestaltet sein, dass möglichst alle Gesichtspunkte darin in optimaler Weise Berücksichtigung finden. Solche Gestaltungen sollen späteren Streit unter den Erben vermeiden und das Vermögen der Erblasser bewahren. Hier helfen wir über den Tod hinaus auch im Rahmen von Testamentsvollstreckungen bei der Umsetzung der Vorstellungen von Erblassern. Unsere Steuerspezialisten behalten stets die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen im Blick und erstellen auch umfangreiche Erbschaftsteuererklärungen.
Einzelne Erben und Erbengemeinschaften begleiten wir gerne beim optimalen Umgang mit dem ererbten Vermögen und bei ihren Überlegungen, das Vermögen gemeinsam zu verwalten oder aufzuteilen. Wir wollen dabei Streit, der in solchen Fällen sehr häufig entsteht, vermeiden, in dem wir frühzeitig alle Beteiligten in die Erarbeitung von Lösungen einbinden. Kommt es zum Streit unter den Beteiligten vertreten wir natürlich engagiert die Interessen unserer Mandanten auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.