Strafe & Verteidigung
Erfolgreiche Strafverteidigung muss gezielt erfolgen. Sie braucht Spezialisten über das Strafrecht und seine Nebengesetze hinaus. Wir verfolgen deshalb auch hier einen interdisziplinären Ansatz und führen verschiedene Fachleute auf verschiedenen Tätigkeitsebenen zusammen, um kompetent zu vertreten. So ist die Zusammenarbeit beispielsweise im Steuerstrafrecht zwischen Strafverteidigern und Steuerfachleuten ebenso unabdingbar wie beispielsweise die Vertretung von Ärztinnen und Ärzten wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers durch ein Team aus Straf- und Medizinrechtlern gleichermaßen.
Derartige Beispiele einer interdisziplinären und funktionsübergreifenden Zusammenarbeit quer zwischen allen Berufsträgern unseres Hauses lassen sich beliebig fortführen. Und wir leisten jene Fortführung im Interesse unserer Mandanten, die uns Fälle anvertrauen, welche nur mit solch fachübergreifendem Ansatz bewältigt werden können. Denn nicht selten stehen schwere individuelle Schicksale, ja ganze wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel.